Deutsches Prüfsiegel Institut
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter und Vertragspartner:
DPI - Deutsches Prüfsiegel Institut GmbH
Kirchseestraße 2
83666 Waakirchen
Vertreten durch die Geschäftsführer: Ferdinand Johann Lang, Sebastian Valentin Lang
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 309712
Kontakt:
Telefon: 015679 790129
E-Mail: info@dpi-siegel.de
§ 1 Geltungsbereich
* Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Prüfungen,
Dienstleistungen (wie den „Testsieger Check“) und Lizenzvergaben der DPI - Deutsches
Prüfsiegel Institut GmbH (nachfolgend „DPI“).
* Das Angebot der DPI richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verbraucher sind vom
Leistungsspektrum ausgeschlossen.
* Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur
Vertragsbestandteil, wenn DPI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Prüfgebühr (Grundgebühr)
* DPI führt unabhängige Produkttests, Dienstleistungsprüfungen und Zertifizierungen
nach strengen, praxisnahen und technikbasierten internen Richtlinien durch.
* Für den Aufwand der Prüfung fällt eine vorab zu entrichtende Grundgebühr an. Diese
Gebühr deckt ausschließlich den sachlichen und personellen Prüfaufwand ab.
* Die Grundgebühr wird mit Beauftragung fällig und ist vom Auftraggeber vor Beginn des
Prüfprozesses zu zahlen. Sie ist unabhängig vom finalen Prüfergebnis nicht
erstattungsfähig. Ein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder
einer Auszeichnung besteht nicht.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
* Der Auftraggeber stellt DPI die zu prüfenden Produkte oder den Zugang zu den
Dienstleistungen unentgeltlich und fristgerecht zur Verfügung.
* Der Auftraggeber garantiert, dass die bereitgestellten Testmuster der tatsächlichen
Serienproduktion entsprechen und keine manipulierten Eigenschaften aufweisen.
§ 4 Lizenzbedingungen und Kündigungsgarantie
> Zu jedem Zeitpunkt nach der erstmaligen Aktivierung können alle Lizenzen vom
Auftraggeber gekündigt werden. Wir setzen auf absolute Transparenz und Flexibilität.
>
§ 5 Auszeichnung und Pflicht zur Lizenzbuchung
* Erreicht das geprüfte Produkt oder die Dienstleistung im Rahmen der Prüfung ein
herausragendes Ergebnis, ist der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet, das
entsprechende Prüfsiegel zu nutzen.
* Ein herausragendes Ergebnis im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn die Prüfung mit einer
Gesamtwertung von über 80 % abgeschlossen wird. Dies entspricht einer Note von 1,9
oder besser.
* Kommt es zu einer Auszeichnung gemäß Abs. 2, ist der Auftraggeber verpflichtet, im
direkten Anschluss eine Lizenz zur Nutzung des Prüfsiegels zu wählen und
kostenpflichtig zu aktivieren. Mit der ursprünglichen Beauftragung der Prüfung (Zahlung
der Grundgebühr) stimmt der Auftraggeber dieser Lizenzpflicht bei positivem
Prüfergebnis ausdrücklich zu.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Zahlungsbedingungen der Lizenz
* Die gewählte Siegel-Lizenz hat ab dem Tag der Aktivierung eine Mindestlaufzeit von
365 Tagen.
* Kündigung: Gemäß unserer Kündigungsgarantie (§ 4) kann die Lizenz nach der
erstmaligen Aktivierung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
* Keine Rückzahlung: Wird die Lizenz vor Ablauf des bereits abgerechneten Zeitraums
gekündigt, erfolgt keine (auch keine anteilige) Rückerstattung der Lizenzgebühren. Das
Prüfsiegel darf in diesem Fall noch bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit
vollumfänglich genutzt werden.
* Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf des aktiven Lizenzzeitraums, verlängert sich die
Lizenz automatisch um weitere 365 Tage.
§ 7 Nutzungsrechte und Entzug des Prüfsiegels
* Das Prüfsiegel darf ausschließlich für das exakt geprüfte Produkt (identische Bauart,
Zusammensetzung, Rezeptur oder Version) genutzt werden. Eine Übertragung auf
andere Produkte, Nachfolgemodelle oder die gesamte Marke des Auftraggebers ist
untersagt.
* Ändert der Auftraggeber wesentliche Eigenschaften des geprüften Produkts, erlischt
das Recht zur Siegelnutzung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Erstattung der
Lizenzgebühr bedarf.
* DPI behält sich das Recht vor, die Lizenz zur Siegelnutzung bei Verstößen gegen diese
Werberichtlinien oder bei vorsätzlicher Täuschung durch den Auftraggeber fristlos zu
entziehen.
§ 8 Haftung und Freistellung
* DPI haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DPI nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
* DPI prüft Produkte stichprobenartig. DPI übernimmt keine Haftung für die tatsächliche
Marktfähigkeit, Produktsicherheit oder Mangelfreiheit der gesamten Serienproduktion
des Auftraggebers.
* Der Auftraggeber stellt DPI von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inklusive
wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen oder Produkthaftungsansprüchen) frei, die aus
der Nutzung des Siegels oder aus Fehlern des geprüften Produkts resultieren, sofern das
Prüfergebnis von DPI fachlich korrekt ermittelt wurde.
§ 9 Schlussbestimmungen
* Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
* Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der DPI - Deutsches
Prüfsiegel Institut GmbH.